Lachgas / Vollnarkose


Lachgas

Lachgas (N2O) wird bereits seit 1844 als Narkosemittel benutzt. Heutzutage wird Lachgas als Sedierungsmittel insbesondere bei Angstpatienten eingesetzt. Lachgas ist, bei richtiger Anwendung, komplett nebenwirkungsfrei und gefahrlos. Es wirkt beruhigend und schmerzreduzierend. Zudem unterdrückt es den Würgereiz und reduziert die Zeitwahrnehmung des Patienten. Die bekannten Risiken einer Vollnarkose birgt die Behandlung mit Lachgas nicht.

Die Patienten verlieren ihre Angst, fühlen sich nach der Lachgassedierung gut und begegnen zukünftigen dentalen Behandlungen mit wesentlich weniger Angst. Dadurch gewinnt der Patient einen positiven Therapieeffekt.

Vorteile für den Patienten

  • Es handelt sich um eine schonende und individuell kontrollierbare Beruhigung bei vollem Bewusstsein
  • Lachgas bringt ein entspanntes Glücksgefühl mit sich (Endorphinausschüttung)
  • Patienten haben im Vorfeld keine Angst mehr vor Spritzen und Bohrern
  • Würgereiz und Schluckreflex werden stark minimiert, wobei die Schutzreflexe erhalten bleiben
  • Das Schmerzempfinden wird reduziert – 20% Lachgas hat eine ähnliche analgetische Potenz wie 15 mg Morphin sc
  • Nach der Behandlung ist der Patient bereits nach nur 15 Minuten wieder verkehrstüchtig, sodass keine Begleitperson notwendig ist
  • Im Vergleich zur Vollnarkose ist die Lachgassedierung eine preisgünstige Beruhigungsmethode mit deutlich verringerten Risiken für den Patienten
  • Lachgas reduziert die Zeitwahrnehmung

Ablauf der Behandlung

Das Lachgas wird über eine angenehm aufliegende Nasenmaske verabreicht. Dabei wird kontinuierlich der Puls des Patienten überwacht, um jedes Risiko auszuschließen. Die Wirkung des Lachgases tritt rasch ein. Der Vorteil gegenüber einer Vollnarkose: die Kommunikations- und Aufnahmefähigkeit des Patienten ist trotz der Sedierung nicht beeinträchtigt. Des Weiteren gibt es kaum Kontraindikationen und die Risiken sind im Vergleich zu einer Vollnarkose marginal. Nach Beendigung des Eingriffs klingt die sedierende Wirkung rasch ab und der Patient kann problemlos die Praxis verlassen.

Kann man auch Kinder mit Lachgas behandeln?

Selbstverständlich. Die modernen Systeme für die Lachgas-Sedierung haben eine sogenannte Lachgassperre eingebaut, die eine versehentliche Überdosierung verhindern. Die Tiefe der Betäubung ist damit sehr gut steuerbar, denn die prozentuale Beimischung von Lachgas kann auf den jeweiligen Patienten – und damit auf Kinder – eingestellt werden.

In den USA gehört die Lachgas-Behandlung zum selbstverständlichen Standard in den meisten Zahnarztpraxen. Dort werden neben Kindern auch Angstpatienten und Patienten mit der Neigung zu Panikattacken mit Lachgas behandelt.

Sprechen Sie uns gerne an für weitere Informationen!

Vollnarkose

Als Narkose bzw. Vollnarkose bezeichnet man die Ausschaltung bestimmter Köperfunktionen zum Zwecke operativer Eingriffe beim Zahnarzt.

Der Patient verspürt weder Schmerzen noch bemerkt er sonst etwas von dem Eingriff und kann sich später an nichts erinnern.

Dies bietet gerade Patienten mit einer ausgeprägten „Zahnarztangst“ die Möglichkeit dennoch die nötigen Behandlungen durchzuführen. Auch bei sehr umfangreichen Eingriffen oder sehr kleinen Kindern oder Jugendlichen bedeutet die Vollnarkose eine gute Alternative.

Behandlungen unter Vollnarkose ermöglichen dem Zahnarzt unter optimalen Bedingungen schnell und sorgfältig arbeiten zu können, ohne dass es für den Patienten zur Belastung wird.

Patienten profitieren von der Behandlung und erleben den Besuch beim Zahnarzt angst- und schmerzfrei.

Behandlungen in Vollnarkose können in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Patienten mit ausgeprägter Zahnarztangst
  • Umfangreiche Sanierungen, die so in einer großen Sitzung durchgeführt werden können anstatt in mehreren kleineren Sitzung
  • Große chirurgische Eingriffe
  • Sehr kleine Kindern ohne entsprechende Compliance

Durch die richtige Dosierung soll der Kreislauf so gering wie möglich belastet werden. Nach der Behandlung wacht der Patient sofort wieder auf und kann nach einer Ruhezeit die Praxis in Begleitung wieder verlassen.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Eine Narkose gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, wenn eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Dies muss vorher mit der Krankenkasse abgeklärt werden.

Die Erbringung einer Narkose einer Narkose kann bei der Krankenkasse abgerechnet werden bei:

  • Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sofern wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und/oder durch den Eingriff bedingt eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist.
  • Patienten mit geistiger und/oder schwerer körperlichen Behinderung
  • großen chirurgischen Eingriffen, bei denen eine Behandlung in Lokalanästhesie nicht möglich ist.
  • Kontraindikationen gegen die Durchführung des Eingriffs in Lokalanästhesie.

Behandlungen in Vollnarkose führen wir zusammen mit einem langjährig erfahrenem Anästhesisten durch.

Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.